Staatliche Anlagenförderung


Geld vom Staat für die Investition & Geld gespart dank Energieeffizienz

Auch aktuell ist es wichtig an die Zukunft zu denken. Für die Anschaffung moderner Absaug- und Filtertechnik können Sie sich bis zu 40 % Fördermittel sichern, mit dem Förderprogramm von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Die Förderung umfasst einzelne oder auch mehrere Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen. Zu den Querschnittstechnologien (Modul 1) zählen u.a. Komponenten wie elektrische Motoren, Antriebe, Frequenzumrichter und Ventilatoren. Viele unserer hocheffizienten Produkte gehören zu den förderfähigen Komponenten (Modul 1, Querschnittstechnologien).

NG Lufttechnik bietet Ihnen an, Ihre betriebliche Effizienz zu steigern.

Filtereinheiten

Optimal ausgelegte Filtereinheiten verhindern unnötigen Energieverlust und erhöhen die Lebensdauer.
Winter- und Sommerbetrieb erhöhen zusätzlich die Luftqualität. 

Steuerautomatik

Mit einer korrekt eingestellten Steuerautomatik können Sie Ihren Energieverbrauch erheblich senken, und den Geräuschpegel noch dazu. NG Lufttechnik liefert z.B. modernste Steuereinheiten und vorprogrammierte Frequenzumformer für mühelose Inbetriebnahme.

Ventilatoren mit hohem Wirkungsgrad entsprechen selbstverständlich den Anforderungen der ErP-Richtlinie (EU Verordnung 327/2011). Durch die effektive Absaugung von schädlichen Partikeln und Gasen ergeben unsere Produkte nachweislich bessere und gesündere Arbeitsumgebungen. In einer gesünderen Arbeitsumgebung arbeitet folglich gesünderes und besser motiviertes Personal, mit weniger arbeitsbedingten Krankheitsausfällen.

Energieeffizienz für Ihre Zukunft

Energiekosten zu sparen ist mehr als ein Trend. Mit einem gestiegenen Bewusstsein für Prävention, Umwelt- und Klimaschutz lässt sich Geld sparen. Falls Ihre Modernisierungsmaßnahmen förderfähig sind, finanziert der Staat bis zu 40% der förderfähigen Investition, maximal 200.000€.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden bei Modul 1?

Die Mindestinvestition beträgt 2.000€, Maximale Investition 200.000€
Die Ausgaben werden auf Basis eines konkreten Angebots kalkuliert. 
Die Ausgaben für Planung und Installation müssen separat ausgewiesen sein.
Die Beantragung erfolgt vor der Investition durch das Unternehmen oder einen Energieberater.
Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden.
 
Was wird gefördert?

Im Rahmen von Modul 1 werden Querschnitttechnologien gefördert:
Einzelmaßnahmen für hocheffiziente stationäre Anlagen oder Aggregate, als Ersatz oder Neuanschaffung. 
Wie z. B. energieeffiziente Ventilatoren mit Antrieb und Frequenzumrichter.
Nebenkosten wie Aufstellung.


Für weiter Informationen folgen Sie dem nachfolgenden Link zur BAFA oder werfen einen Blick auf die Dokumente im Downloadbereich.